Das Merkblatt des Leiters der Wanderungen des freien Tages

Die Wanderungen des freien Tages - eine der Am meisten massen-und zugänglichen Formen der Organisation der aktiven Erholung arbeitend. Die Teilnahme an den Wanderungen des freien Tages soll arbeitend in den Geist der Liebe zur Heimat, der Richtigkeit(Treue) den hohen Prinzipien, privivat' die vorsichtige Beziehung zur Natur und den Denkmälern der Kultur erziehen.

Die Wanderungen des freien Tages - die erste Stufe des Tourismus. Sie vorbereiten die Teilnehmer zu den entfernten Reisen, helfen, die touristischen Fertigkeiten zu ergreifen, gewährleisten notwendig physisch zakalku. In der Wanderung des freien Tages lernen die Touristen den verwandten(nahen) Rand(Land) kennen: mit den charakteristischen(charaktervollen) und malerischen Landschaften(Landschaftsbildern), mit den Stellen(Orten), ovejannymi vom revolutionären, Kampf-und werktätigen Ruhm des sowjetischen Volkes, mit den Denkmälern der geschichte und den Kulturen von den führenden Sowchosen.

Die Wanderungen des freien Tages erlauben(ermöglichen) den Touristen das runde Jahr, die gehörige sportliche Form zu unterstützen.

In den Wanderungen, die von den Klubs der Touristen organisiert sind, kann(darf) ein beliebiger Bürger UdSSR teilnehmen.

Die Teilnehmer der Wanderungen, die 14 Jahre erreichten, begehend nicht weniger als fünf Wanderungen oder ein mehrtägig, der Ausdehnung nicht weniger als 75 Kilometer, und sdavshie die Anrechnung(Testat) sind nach den Grundlagen des Tourismus, auf das Erhalten des Abzeichens “ der Tourist UdSSR ” berechtigt.

Für die Eltern mit den Kindern des Schulalters werden die speziellen Wanderungen des freien Tages organisiert werden.

Der Erfolg der Durchführung der Wanderung hängt, in erster Linie, von der Sorgfalt der Vorbereitung zu ihm ab.
2. Die Vorbereitung auf die Durchführung der Wanderung.

Dem Leiter ist nötig es sorgfältig, allen sich sich beziehend zur geplanten Reiseroute (in der Literatur, den Karten und anderen Quellen) und am meisten vorläufig(vorher) zu studieren, die Reiseroute zu gehen(durchzunehmen;vergehen).

Studierend die geplante Reiseroute, ist es notwendig:

Das Relief zu beachten: die Stufe peresechennosti des Reliefs, das Verhältnis der Wald-und offenen(geöffneten) Landschaften(Landschaftsbilder), das Vorhandensein der Flüsse, ruch'ev, der Seen, der Sümpfe, und auch der Mittel der Überfahrt durch sie, der die Sicherheit gewährleistenden Touristen.

-, den Durchgang der Reiseroute außer schutz-und anderer für die Besuche geschlossenen Territorien(Gebiete) vorzusehen.

-, den Beförderungsweg der Gruppe nach den malerischsten Stellen(Orten), entgehend die nach Möglichkeit besiedelten Punkte zu entwerfen, wenn in sie die Objekte ekskursionnogo der Besichtigung fehlen.

-, das Vorhandensein, die Thematik und die Möglichkeit der Besichtigung ekskursionnyh der Objekte, die auf den Beförderungsweg der Gruppe gelegen(angeordnet;vorhanden) werden, aufzustellen(einzuführen). Der Leiter soll genügend benachrichtigt über die Sehenswürdigkeiten, die auf der Reiseroute gelegen(angeordnet;vorhanden) werden, sein, um über sie die Information zu übergeben oder die Verbannung(Hinweis) auf die Quellen der Information zu geben.

-, die Stelle(Ort) und die Zeit des grossen Haltes, und in der mehrtäglichen Wanderung - die Nachtlager voraussichtlich zu entwerfen.

- Bei der Durchführung der Wanderung mit obshchestvenno-nützlich von der Arbeit im Voraus, den Charakter der Arbeit zu bestimmen, die Ausrustung vorzusehen.
3. Die Gebühr(Sammeln) der Gruppe.

Die Gebühr(Sammeln) der Gruppe wird bei den Vorortkassen der Bahnhöfe, der Eisenbahnbahnsteige(Eisenbahnplattformen), der Busunterbrechungen(Bushaltestellen), der Stationen der U-Bahn, der Anlegestellen ernannt.

Die Zeit und die Stelle(Ort) der Gebühr(Sammelns) werden im Kalenderplan im Voraus erklärt, und auch können(dürfen) von den Massenmedien übergeben werden oder auf den Brettern der Erklärungen(Anzeigen) mitgeteilt werden.

In der Erklärung(Anzeige) sollen notwendig der Nachrichten über die Thematik der Wanderung, seine Ausdehnungen, das Relief, die Weise der Verschiebung (zu Fuß, auf den Ski und t enthalten werden. Den Punkt); die Forderungen der Reiseroute zu podgotovlennosti der Teilnehmer der Wanderung. Es wird der Nachname des Leiters der Wanderung angewiesen. Bei dem Fahrgeld über 2 Rubeln in beide Enden wird die Summe der Transportkosten(Transportaufwände) angewiesen.

Auf die Wanderungen mit dem Nachtlager ist nötig es, die vorläufige(vorhergehende) Aufzeichnung, aufgezeigt in die Erklärung(Anzeige) die Stelle(Ort) und die Zeit der Aufzeichnung durchzuführen(zu leiten). Dieses Maß(Maßnahme) ist notwendig, um die Gruppe mit der Ausrustung rechtzeitig zu gewährleisten, die Pflichten unter den Mitgliedern(Gliedern) der Gruppe zu verteilen und eine normale kollektive Ernährung zu organisieren.

Während der Aufzeichnung erkundigt(kommt) sich der Leiter über die Gesundheit jedes Teilnehmers zurecht, teilt die allgemeinen Nachrichten über die Wanderung, die Stelle(Ort) und die Zeit der Gebühr(Sammelns) und mit, wenn es, über die Notwendigkeit des vorläufigen(vorhergehenden) Erwerbs der Karten(Tickets) erforderlich ist.

Die Zeit der Gebühr(Sammelns) wird nicht weniger als für 15 Minuten bis zu der Abfahrt des Transportes ernannt.

Während der Gebühr(Sammelns) der Gruppe soll der Leiter das Abzeichen haben.

Jeder wünschend, an der Wanderung, angekommen auf die Stelle(Ort) der Gebühr(Sammelns) teilzunehmen, soll zum Leiter herankommen(passen). Der Leiter sind berechtigt, die Teilnahme an der Wanderung den Personen(Gesichtern), die nicht vorbereitet sind, nach seiner Meinung, zur gegebenen(vorliegenden) Wanderung (ungenügend trainiert, mit den offenbaren Merkmalen des Unwohlseins, das und obutymi nicht nach der Saison und t bekleidet ist, nicht zu erlauben(zu lösen). Den Punkt).

Es ist die Teilnahme an der Wanderung der Personen(Gesichter), die auf der Stelle(Ort) der Gebühr(Sammelns) im nicht nüchternden Zustand erschienen(entstanden), unzulässig.

Wenn sich die Unvorbereitetheit des Teilnehmers während der Wanderung zeigen wird, ist der Leiter berechtigt, ihn von der Reiseroute, gerichtet zu nächst ostanovochnomu dem Punkt des öffentlichen Verkehrs abzunehmen.

Der Leiter teilt den Teilnehmern der Wanderung der Nachricht, die für die Bezahlung für die Durchfahrt zutreffen, mit, bezeichnet den Zug und der Waggon, der für die Landung vorbestimmt ist, und die Station, wo die Gruppe soll aus dem Transport herauskommen.

Die Landung der Teilnehmer der Wanderung in den Transport wird je nach dem Erwerb von ihnen der Karten(Tickets) erstellt.

Die Station - der Ausgangspunkt der Reiseroute - soll erklärt in den Plan entsprechen und kann(darf) nicht ohne ausreichende Begründung geändert sein.

Wenn die Gruppe gross, der Leiter die Touristen über die Notwendigkeit rassredotochennogo des Ausgangs(Erscheinens) aus den Waggons auf die Station der Bestimmung im Voraus benachrichtigt, um des langwierigen(langen;andauernden) Verzuges des Zuges nicht herbeizurufen.
4. Die Bewegung nach der Reiseroute.

Am Anfang der Wanderung wird der Leiter der Gruppe vorgestellt, erzählt über das Ziel(Zweck) der Wanderung und über die bevorstehende Reiseroute (die Ordnung und das Tempo der Bewegung, das Relief, die Objekte ekskursionnogo der Besichtigung, die Zeit und die Dauer des grossen Haltes, die Zeit der Rückkehr auf die Station und t. d.). Hier beendet er die Aufzeichnung in das Marschrouteblatt der Teilnehmer der Wanderung, ernennt schließend und seiner(ihrer) Helfer.

Der Leiter befindet sich in der Wanderung oder an der Spitze der Gruppe, bezeichnend den Weg, oder dort, woher ihm bequemer, zu leiten, wenn man die Sicherheit der Bewegung (bei der Überfahrt, auf dem steilen Abstieg, auf dem engen Pfad und t gewährleisten muß. d.).

Die auf dem Weg begegneten Hindernise (brody, des Sumpfes und t. Der Punkt) der Leiter geht von erstem über oder trägt es dem erfahrenen Touristen auf. Falls notwendig wird die Versicherung und die gegenseitige Hilfe organisiert werden; die besondere Aufmerksamkeit wird den unerfahrenen und bejahrten Touristen zugeteilt. Die Gruppe geht von der Stelle nicht weg(Ort nicht weg), während(bis) ihr letzter Teilnehmer das Hindernis übergehen wird.

Bei der Bewegung nach den Kraftverkehrwegen der Gruppe ist nötig es sich, sich nach linke obochine, nicht störend der Bewegung des entgegenkommenden Transportes zu bewegen.

Die Kreuzung proezzhej des Teiles soll nach den Fußgängerüberwegen oder an den Stellen(Orten), die von den Wendungen von beiden Seiten nicht weniger beseitigt sind, als auf 100 m erstellt werden. Die Gruppe, die im Voraus zur Stelle(Ort) des Übergangs festgezogen ist überquert, nach dem Signal des Leiters schnell den Weg, dabei wird rechts und links von der Gruppe eine nach der anderen dem Touristen mit dem roten Fähnchen ausgestellt.

Bei der Bewegung ohne Wege durch den dicken(dichten) Wald(Holz) soll die Gruppe kompakt gehen; der Leiter reicht die Signale mit der Stimme oder svistkom falls notwendig; schließend ist rechtzeitig verpflichtet, das Signal dem Leiter über den Bruch der Gruppe im Laufe des Folgens nach der Reiseroute zu reichen.

Der Leiter soll folgen(aufpassen), damit die Gruppe, bewegend nach der Reiseroute, den Schaden der Vegetation, wie kulturell, als auch wild nicht auftrug(zufügte).

Streng wird die Gebühr(Sammeln) der Pflanzen verboten.

Im Sommer, wenn die Reiseroute unweit der Wasserbehälter oder der Flüsse, die für das Baden brauchbar sind, geht(vergeht), ist es empfehlenswert, dafür die Zeit vorzusehen.

Vor dem Baden prüft der Leiter mit Hilfe einiger guter Schwimmer aus der Zahl der Touristen die Zone(Gebiet) des Badens mit dem Ziel der Entdeckung der gefährlichen Grundstücke(Bereiche) nach, und wenn die Möglichkeit vorgestellt werden wird, erkundigt(kommt) sich bei den lokalen Bewohnern über den Charakter des gegebenen(vorliegenden) Wasserbehälters zurecht.

In der Wanderung dem Leiter ist nötig es, 10-15-минутные die Unterbrechungen(Haltestelle) für die kurzzeitige Erholung nicht seltener, als durch die Stunde - anderthalb zu machen. Die kurzzeitigen Unterbrechungen(Haltestelle) sind am Anfang der Wanderung, vor dem Herangehen zu den besiedelten Punkten und am Ende der Reiseroute obligatorisch damit die Teilnehmer der Wanderung sich in Ordnung bringen(anführen) konnten(durften).

Die Stellen(Ort) für die kurze Erholung ist nötig es, trocken, zatenennye, eben zu wählen. Die Zeit der Erholung wird nach dem Herangehen schließend die Gruppen berechnet.

Der Leiter benachrichtigt die Touristen über die Notwendigkeit der Beachtung der Vorsicht auf dem Wasser, über die Unzulässigkeit zaplyvanija der weiter geplanten Orientierungspunkte, es bestimmen die Länge des Aufenthaltes im Wasser und ernennt die notwendige Zahl der Diensthabenden, die zu schwimmen ist gut verstehen, zu deren Aufgabe die Beobachtung für badend mit der Küste(Ufer) mit dem Ziel der Erweisung der unverzüglichen Hilfe gehört, wenn sie gefordert wird. Nachdem allen kupavshiesja aus dem Wasser herauskommen werden, wird die Zeit für das Baden vom Diensthabenden gewährt.

Die Stelle(Ort) für das Nachtlager (wenn er ist in der Wanderung vorgesehen) wäre es wünschenswert so, dass bis zum Einbruch der Dunkelheit zu wählen, dazuzukommen, die Bewegung zu beenden und das Biwak zu veranstalten. Die Stelle(Ort) des Haltes soll trocken, geschützt vom Wind, mit der ausreichenden Menge(Anzahl) des Brennstoffes, unweit des für das Nahrungsziel(Nahrungszweck) brauchbaren Wassers sein, ist höher den besiedelten Punkt nach der Strömung(Lauf) des Flusses.

In die Sommerzeit den Morgenaufstieg ist nötig es, möglichst früh zu veranstalten, damit den grossen Teil des Weges der Hitze zu gehen(durchzunehmen;vergehen) bis zum Einbruch.

In der Mitte des Tages wird der große Halt organisiert werden. Bildend(zusammenstellend) die grafische Darstellung der Bewegung nach der Reiseroute, wäre es wünschenswert, die Zeit des grossen Haltes so zu berechnen, damit er anfing, wenn der grosse Teil des Weges schon vorbeigekommen ist.
5. Der große Halt.

Die Forderungen zur Stelle(Ort) des grossen Haltes selb, was auch zur Stelle(Ort) für das Nachtlager.

Sofort erklärt nach der Unterbrechung(Haltestelle) auf den großen Halt der Leiter seine Dauer und die Zeit des Abganges(Pflege) vom Halt.

In der Wanderung mit dem Lagerfeuer verteilt der Leiter die Pflichten nach der Einrichtung(Aufbau) des Lagerfeuers und der Vorbereitung der Nahrung zwischen allen Teilnehmern der Wanderung. Der Leiter bezeichnet, es soll das Trinkwasser woher genommen sein, und auch es bestimmt die Stelle(Ort) für das Lagerfeuer, befolgend alle Brandschutzmaße(Brandschutzmaßnahme), nicht zulaßend rubki der Bäume und der Gebüsche, der Nutzung der von der Bevölkerung aufbereiteten Brennholze; folgt darauf auf, dass rubka der Brennholze erstellt wurde. An einer bestimmten Stelle(Ort) und die Stelle(Ort) des Haltes war shchepoj und t nicht verunreinigt. d.

Bei der Einrichtung(Aufbau) der Lagerfeuer werden die nächsten Bedingungen befolgt:

- Die Lagerfeuer sollen in der Entfernung von den Bäumen und der Gebüsche (5-6 м) veranstaltet werden, damit sie korni und Kronen nicht beschädigt waren;

- Die Lagerfeuer wäre es wünschenswert, auf der Stelle(Ort) vorig hinzuführen(zu züchten);

- Wenn das Lagerfeuer auf der neuen Stelle(Ort) hingeführt(gezüchtet) wird, muß man dern damit vorläufig(vorher) abnehmen, um von ihm kostrishche zu schließen, nachdem das Lagerfeuer abgedeckt sein wird.

Den Leiter ernennt einen erfahrenen Touristen kostrovym, in dessen Pflicht die Züchtung und die Aufrechterhaltung des Lagerfeuers eintritt.

Vor dem Abgang(Pflege) vom Halt trägt der Leiter den Touristen die Ernte der Stelle(Ortes) des Haltes auf (vorläufig(vorher) obozhennye die metallischen Konservenbanken und andere feuerfesten AbfAlle zu vergraben; das Papier, die Schachteln und anderer brennbare Müll(Schutt) zu verbrennen; an der gemütlichen Stelle(Ort) die Reste, die in die Nahrung vom Waldtier brauchbar sind, zusammenzulegen; zu sammeln und es ist der akkurate zusammenzuleg ungenutzte Brennstoff). Beendet die Ernte, muß man das Lagerfeuer sorgfältig abdecken.

Bevor wegzugehen, der Leiter prüft den Zustand der von der Gruppe gelassenen Stelle(Ortes) des Haltes.

Es ist verboten:

-, die Lagerfeuer in lesoparkovoj der Stadtrandzone, in den Zonen(Gebieten) der Erholung hinzuführen(zu züchten).

-, die Glasbanken oder der Kampf des Glases (zum Beispiel zu lassen oder zu vergraben: die gebrochenen Kolben der Thermosflaschen). Das alles ist nötig es, mit sich von der Stelle(Ort) des Haltes damit fortzutragen, um dort hinauszuwerfen, wo musornye die Container oder andere Sammlungen des Mülls(Schutts) ist.

Die Benutzung des Wassers für die Nahrungsziele(Nahrungszweck) wird nur aus den wissentlich reinen Quellen (die Brunnen, die Quellen, die Schlüssel und t zugelassen. d.).
6. Über die Durchführung der Wanderungen für die Eltern mit den Kindern des Schulalters.

Die Wanderungen für die Eltern mit den Kindern des Schulalters sind eine der Formen der Organisation der familiären Erholung arbeitend.

In der Wanderung für die Kinder das Regime der Bewegung und die Geschwindigkeit hängen von den Möglichkeiten der Kinder ab und werden ausgehend von dem Tempo der Mehrheit der jungen Touristen aufgestellt(eingeführt). Die Geschwindigkeit der Bewegung soll nicht 4 Kilometer / Stunde übertreten.

Die Kinder des vorschulischen Alters und die Schüler 1-7 Klassen werden in die Wanderung nur mit den Eltern zugelassen. Die Schulgruppen mit den Lehrern - nur bei Vorhandensein von der Auskunft(Bescheinigung), die vom Direktor der Schule ausgestellt ist, versichert vom Arzt entsprechend der Instruktion, die vom Befehl(Order) des Ministers der Aufklärung(Bildung) UdSSR № 38 von 12.04.74 genehmigt ist.

Der Leiter soll nicht die Gruppe der Kinder nach wenig bekannt für ihn der Reiseroute führen. Alle Hindernise, die sich auf der Reiseroute treffen(begegnen) können(dürfen), sollen ihm bekannt sein.
7. Die Pflicht und des Rechtes des Leiters.

Während der Wanderung soll der Leiter mit sich das aufgemachte Marschrouteblatt und die Bescheinigung(Ausweis) des Leiters der Wanderungen des freien Tages haben.

Der Leiter benutzt das Recht der Einzelleitung auf der die ganze Zeit Wanderung.

Der Leiter der Wanderung soll kulturell, politisch sachkundig, initiativ und diszipliniert, wissend(kennend) seine(ihre) Sache(Ding), anspruchsvoll zu sich und zu den Genossen sein. Der Leiter der Wanderung ist verpflichtet:

-, seines(ihres) idejno-politische Niveau, die allgemeine Kultur, die methodische Vorbereitung, die touristische Meisterschaft zu erhöhen;

-, aktiv an der Arbeit der touristischen Sektion teilzunehmen;

-, znachkistov GTO und “ der Tourist UdSSR ” vorzubereiten;

-, die obshchestvenno-nützliche Arbeit zu organisieren;

-, an den Massenmaßnahmen(Massenveranstaltungen) der Sektion (die "Sternwanderungen, des Wettbewerbes in der Orientierung, die Wettbewerbe, die Versammlungen der Touristen und t teilzunehmen. Den Punkt), und ebenso in der Vorbereitung sowohl den Produktionsausstoß der Wandzeitungen als auch der Fotomontagen, des Laienkunstschaffens;

- neukosnitel'no die Regeln der Organisation und der Durchführung der Wanderungen und anderer touristischen Maßnahmen(Veranstaltungen) zu erfüllen;

-, streng das Gesetz des Schutzes(Wache) der Natur zu befolgen;

-, alle notwendigen Maße(Maßnahme) für die Versorgung der Sicherheit der Gruppe nach der Landung in den Transport und bis zum Ende der Wanderung zu übernehmen.

Im Falle des Unglückes mit jemandem aus den Teilnehmern der Wanderung (die Verletzung, die scharfe(heftige) Erkrankung und t. Den Punkt) soll der Leiter mit den Kräften der Gruppe die unverzügliche Erweisung ihm dovrachebnoj der Hilfe, die unter den Bedingungen der Wanderung zugänglich ist, und die Möglichkeit der schnellen Zustellung in die nächste Heilinstitution(Heilgründung) gewährleisten.

Der Leiter soll die Annahmen(Aufnahmen) dovrachebnoj der Hilfe besitzen, bei sich die Hausapotheke haben.

Bei Notwendigkeit der Abfahrt(Absendung) des Geschädigten in die Heilinstitution(Heilgründung) soll der Leiter begleitend aus der Zahl der Touristen wählen.

Der Leiter folgt auf, damit die Gruppe die Unantastbarkeit des gesellschaftlichen Eigentums und des persönlichen Eigentums der lokalen Bewohner befolgte. Bei dem Übergang durch Landwirtschaftlich ugod'ja und individuell nadely ist die Bewegung nur nach den Pfaden und mezham möglich.

Der Leiter beiträgt, als das taktvolle und freundliche, persönliche Beispiel zur Aufrechterhaltung der normalen Beziehungen wie zwischen den Teilnehmern der Wanderung, als auch zwischen der Gruppe und die lokale Bevölkerung. Seine Schuld - der Teilnehmer der Wanderung in den besten touristischen Traditionen zu erziehen.

Bei der Durchführung der Skiwanderungen dem Leiter ist es empfohlen, in der Gruppe den Reparatursatz (der Schraubenzieher, passatizhi, den Satz der Schrauben u.a.m.) zu haben.

Der Leiter kann(darf) nicht die Gruppe in den Weg, mit Ausnahme der Umstände, die mit den Unfällen verbunden sind, verlassen.

Der Leiter ist berechtigt, von der Reiseroute der Personen(Gesichter), die die Disziplin verletzen, aufgezeigt ihnen(er) den Weg zum nächsten besiedelten Punkt abzunehmen.

Im Falle der Notwendigkeit (die heftige Verschlechterung des Wetters, den Unfall und t. Der Punkt) der Leiter ist berechtigt, die Reiseroute der Wanderung zu ändern gehe, ihn zu unterbrechen.

Im Falle der Unmöglichkeit die Wanderung der Leiter zu leiten. Soll darüber den Klub mit dem Ziel der Versorgung des Ersatzes so bald wie möglich mitteilen.

In seiner(ihrer) Tätigkeit berichtt sich der Leiter der Wanderungen vor dem Büro der Sektion der Wanderungen des freien Tages, und im Falle der Uneinigkeit mit seinem Beschluss, ist berechtigt, an die Vollversammlung der Mitglieder(Glieder) der Sektion der Wanderungen des freien Tages zu appellieren.
8. Die Pflicht und des Rechtes der Touristen - die Teilnehmer der Wanderung.

Die Teilnehmer der Wanderung sind verpflichtet, alle Hinweise des Leiters über die Ordnung der Bewegung, der gegenseitigen Hilfe, die Ausführung(Erfüllung) der öffentlichen Aufträge, über die Dauer des Aufenthaltes im Wasser bei dem Baden, und auch über das Verhalten in der Gruppe, an den öffentlichen Stellen(Orten) und t zu erfüllen. Den Punkt.

Die Teilnehmer der Wanderung sollen die nächsten Bedingungen erfüllen:

-, dem Leiter der Durchführung der Wanderung zu helfen;

-, an den kollektiven Maßnahmen(Veranstaltungen) der Gruppe (die Gebühr(Sammeln) des Bruchholzes, die Ernte der Stelle(Ortes) des Haltes, die Organisation der Überfahrten und t teilzunehmen. d.);

-, auf die Natur und den Denkmälern der geschichte und den Kulturen vorsichtig bezogen zu werden;

-, der gegenseitig höfliche und wohlwollende Freund zum Freund zu sein;

- neukosnitel'no, die Regeln des sozialistischen Wohnheimes (strengstens zu befolgen es wird in den Wanderungen der Gebrauch der alkoholischen Getränke) verboten;

-, die Höflichkeit in den Beziehungen mit den lokalen Bewohnern zu befolgen;

- Gehend(vergehend) die besiedelten Punkte, wie es sich gehört bekleidet (zu sein es wird das Erscheinen in den besiedelten Punkten in kupal'nyh die Anzüge(Kostüme)) nicht erlaubt;

-, in die Wanderungen der Hunde nicht zu nehmen.

Die Teilnehmer der mehrtäglichen Wanderungen sollen mit sich den Kompass, die Streichhölzer, die Produkte(Nahrungsmittel) und das Geschirr für das Kochen der Nahrung, den Schlafsack und das Zelt (auf die Gruppe) haben.

Den Teilnehmern der eintägigen Wanderungen ist es empfohlen, mit sich die Thermosflasche mit warmem Getränk und die Produkte(Nahrungsmittel) einer Ernährung zu haben.

Die Touristen sollen das hohe Staatsbewustsein zeigen, die Fälle(Zufälle) der Wilddiberei, die Versuche der Zerstörung der Denkmäler der geschichte und die Kulturen, des Verstoßes des Gesetzes über den Schutz(Wache) der Natur, und auch andere Verstöße der Gesetzlichkeit der sozialistischen Moral abschaffen.

Die Touristen - die Teilnehmer der Wanderungen sind berechtigt:

-, an der Erarbeitung der Reiseroute und der Vorbereitung der Wanderung teilzunehmen;

-, aus der Gruppe, benachrichtigt des Leiters herauszukommen;

-, die Tätigkeit des Leiters und die Mängel der Reiseroute nur nach dem Abschluss(Endung) der Wanderung zu besprechen;

-, sich im Büro der Sektion und an die Führung(Anleitung) des Touristischen Klubs mit den Bemerkungen und die Vorschläge(Sätze) zu wenden;

-, ein Teilnehmer des Seminares nach der Vorbereitung der neuen Leiter der Wanderungen des freien Tages zu sein.
9. Das Heranführen der Ergebnisse der Wanderung.

Der Leiter der Wanderung gibt(vermietet) das Marschrouteblatt nicht später als Antragsfrist nach dem nächsten Monat(Mond) ab.

Wenn in der Wanderung der Unfall oder anderer ausserordentliche Vorfall geschehen(gestammt) hat, ist der Leiter verpflichtet, davon die Führung(Anleitung) des Klubs nicht später als nächster Tag zu in Kenntnis setzen.
10. Der Schluss(Haft).

Das Wissen(Kenntnis) des vorliegenden(echten) Merkblattes sowohl die Beachtung der Regeln als auch der Lagen, die in ihr dargelegt sind, sind für alle Leiter der Wanderungen obligatorisch, und auch für die Teilnehmer der Wanderungen in jenem Teil, die sie zutrifft.
DIE GLÜCKLICHEN Wege! SCHREITEN SIE AUF die Gesundheit!

Das Büro der Sektion der Wanderungen des freien Tages Des touristischen Klubs LOSTiE

An der Ausgabe arbeiteten: Und. Und. Iwanow, R. Und. Kravtschenko, N.I.Levitskaja. Der Redakteur - In. Und. Der Käfer. Der Vollzieher - A.J.Bezverhy

М-50253 Т-10, Vs. Lenuprizdata z. 23811 t. 500 24.12.86.

Das Scannen und die Bearbeitung kniki - Mike, KTMZ