Ukrainische Parlamentswahlen 2006

Die nächsten ukrainischen Parlamentswahlen sind für den 26. März 2006 angesetzt. Das Parlament, die Werchowna Rada, hat derzeit 450 Sitze, welche durch Wahl neu zu besetzen sind.

Diesjährige Parlamentswahlen werden ausschließlich auf der Basis des Verhältniswahlrechtes abgehalten. 450 Parlamatssitze werden nach landeseinheitlichen Parteilisten vergeben. Es gilt bei dieser Wahl 3-%ige Sperrklausel. Das sind die ersten Wahlen, die ausschließlich nach Verhältniswahlrecht stattfinden. Die Wahlen 1990 und 1994 wurden ausschließlich nach Mehrheitswahlrecht abgehalten. Dabei sollte der Kandidat die absolute Mehrheit in seinem Wahlkreis im ersten Wahlgang erzielen, was 1994 zu mehreren Nachwahlen und ständigen Unterbesetzung des Parlamentes führte. 1998 und 2002 wurden 225 Sitze nach Parteilisten und die anderen 225 als Direktmandate, wobei jetzt nur eine relative Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis reichte, vergeben.

Da die Direktmandate meistens von parteilosen Kandidaten erworben wurden, was dann im Parlament Bildung einer klaren Mehrheit erschwerte, wird von der jetztigen Wahl nach Verhältniswahlrecht v.a. die Stärkung der Parteien im Parlament erwartet.

Eine besondere Bedeutung wird dieser Wahl auch wegen der am 1. Januar 2006 in Kraft getretener Verfassungsreform beigemessen. Die geänderte Verfassung begrenzt die Kompetenzen des Präsidenten bei der Regierungsbildung zugunsten des Parlamentes. Jetzt wird der Ministerpräsident nicht mehr dem Parlament zur einfachen Bestätigung vorgeschlagen, der Präsidnt muss nun die Mehrheitsverhältnisse in der Werchowna Rada beachten und nur den Vertreter der Mehrheitspartei(-en) dem Parlament zur Wahl vorschlagen. Es wird also erwartet, dass es zur ersten von den Parteien getragenen Koalitionsregierung kommt. Außerdem wurden auch die Kontrollrechte des Parlamentes gegenüber der Regierung erweitert und Weisungsbefugnise des Präsidenten eingeschränkt.

Antretende Parteien und Wahlblöcke

Zentrale Wahlkommission der Ukraine hat zur Wahl am 26. März 2006 die Namenslisten der insg. 45 Parteien und Wahlblöcke zugelassen. Es wird aber gerechnet, dass nur 6 bis 8 Parteien über 3%-Hürde kommen und in die nächste Werchowna Rada einziehen.

Hervorgehoben sind die Parteien, bei denen erwartet wird, dass sie über 3% der Stimmen erhalten. In Klammern ist die Anzahl der Kandidaten auf der bei der Zentralen Wahlkommission eingerechten Namensliste der jeweligen Partei angegeben.

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