Der Vertrag über die Versicherung der Touristen
1. Der Gegenstand(Fach) der VersicherungDer Versicherer ZAO « Versicherungsgesellschaft " Galaxis " und der Versicherte (weiter - haben die Seiten) den gegebenen(vorliegenden) Vertrag der komplexen Versicherung der Personen(Gesichter), die sich auf der Erholung außer der ständigen(konstanten) Stelle(Ort) des Wohnens befinden, (weiter - der Vertrag) über den Folgenden geschlossen: der Versicherer, entsprechend dem Gesetz Ukraine “ Über die Versicherung ”, der Lizenz eine Serie AV ¹ 299060 von 13.11.06ã., der ausgestellten Staatlichen Kommission nach der Regelung der Märkte der Finanzdienstleistungen Ukraine, “ der Regeln der freiwilligen Versicherung der medizinischen Kosten ” ¹ 20/2005 von 21.11.05ã., “ der Regeln der freiwilligen Unfallversicherung ” ¹ 7 von 26.11.07ã., “ der Regeln der freiwilligen Versicherung der Verantwortung vor den dritten Personen (außer der Verantwortung der Besitzer des Land-, Luft-, Wassertransportes und der Verantwortung des Transportmittels) ” ¹ 11 von 21.11.2005. (weiter - die Regeln), verpflichtet sich bei dem Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles, die Versicherungssumme entsprechend den Vertragsbedingungen zu erzeugen, und der Versicherte verpflichtet sich, die Versicherungszahlung zu Bedingungen, bestimmt den Vertrag zu bezahlen, und die sonstigen Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.
Der spezialisierte Dienst des Versicherers (Assistirujushchaja die Gesellschaft) - die juristische Person, die im Namen und laut Vollmacht ZAO “ Versicherungsgesellschaft " Galaxis " gilt(handelt) und koordiniert die Handlungen(Wirkung) Der versicherten Person(Gesichtes) und der Personen(Gesichter), die ihr die Hilfe oder die Dienstleistung, im Falle des Eintritts(Angriffs) des Versicherungsfalles gewähren.
Die versicherte Person(Gesicht) - die physische Person, über dessen Versicherung ist der Vertrag abgeschlossen. Die versicherte Person(Gesicht) kann(darf) die Rechte und die Pflichten des Versichertes erwerben.
Das Franchise - der Teil der Schäden, die vom Versicherer nicht erstattet werden.
2. Die Bedingungen DER FREIWILLIGEN Versicherung MEDIZINISCH
Der Kosten WÄHREND der Reise
2. 1. Das Objekt der Versicherung
Ein Objekt der Versicherung sind die Eigentumsinteressen des Versichertes (Die versicherte Person(Gesicht)), die der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine, die mit dem Leben verbunden ist, der Gesundheit sowohl die ungeahnten medizinischen als auch zusätzlichen Kosten Der versicherten Person(Gesichtes) während des Aufenthaltes auf der Erholung nicht widersprechen.
2. 2. Die Versicherungsfälle
2. 2. 1 Versicherungsrisiko (das Versicherungsereignis) - ein bestimmtes Ereignis, im Falle dessen sich die Versicherung verwirklicht und das hat die Merkmale der Wahrscheinlichkeit und die Zufälligkeiten des Eintritts(Angriffs).
2. 2. 2. Nach den Bedingungen des vorliegenden(echten) Vertrages Versicherungsereignis (das Versicherungsrisiko) ist:
2. 2. 2. 1. plötzliche Erkrankungen Der versicherten Person(Gesichtes);
2. 2. 2. 2. Die körperliche Beschädigung Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls;
2. 2. 2. 3 Tode Der versicherten Person(Gesichtes) infolge der plötzlichen Erkrankung oder des Unfalls, dass haben während des Aufenthaltes auf der Erholung im Laufe und am Territorium(Gebiet) der Handlung(Wirkung) des Vertrages angebrochen.
2. 2. 3 Versicherungsfälle sind die dokumental bestätigten Kosten auf die medizinische Versicherte Person(Gesicht) medizinische und zusätzliche dienstleistung.
2. 2. 3.1. schnelle ärztlichen HIlfen oder die Beförderungen vom Beförderungsmittel zur nächsten medizinischen Institution(Gründung), wenn es fordern den Zustand der Gesundheit Der versicherten Person(Gesichtes);
2. 2. 3 2. Der dringenden stationären Hilfe in der medizinischen Institution(Gründung), und zwar: die notwendigen Konsultationen, die Diagnostik, die Behandlung, die dringende operative Einmischung, medikamentoznoe die Versorgung, den Aufenthalt in den Kammern(Krankenzimmern) des standardisierten Typs, eine Ernährung nach den Normen(Raten), die in der gegebenen(vorliegenden) medizinischen Institution(Gründung) übernommen sind;
2. 2. 3.3. Extra-(eilige)medizinischen Evakuierungen der Bürger Ukraine zum Krankenhaus, nächst an der Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnsitzes, wenn die Notwendigkeit der Evakuierung werden von den entsprechenden Dokumenten(Ausweisen), und auch die Transportkosten auf die begleitende Person(Gesicht) bei Vorhandensein von der medizinischen Auskunft(Bescheinigung) über die Notwendigkeit der Begleitung bestätigt. Für die ausländischen Bürger wird die Extra-(eilige)medizinische Evakuierung bis zu nächst von der Stelle(Ort) der Erholung oder der Behandlung des Flughafens oder des Bahnhofes (je nach dem gewährleistet, von welchem Beförderungstyp die weitere Beförderung) für die Abfahrt(Absendung) Der versicherten Person(Gesichtes) in das Land des ständigen(konstanten) Wohnens erstellt wird;
Die medizinische Evakuierung Der versicherten Person(Gesichtes) verwirklicht sich nur laut Vereinbarung mit Dem spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer).
Wenn die Ärzte, die vom spezialisierten Dienst des Versicherers (vom Versicherer) bevollmächtigt sind, rechnen, dass die Evakuierung Der versicherten Person(Gesichtes) möglich ist, und Die versicherte Person(Gesicht) sagt sich von ihr los, der Versicherer stellt die Bezahlung der Dienstleistungen für ambulatorisch oder die Anstaltsbehandlung Der versicherten Person(Gesichtes) sofort ein.
2. 2. 3 4. Die Repatriirung des Körpers, im Falle des Todes Der versicherten Person(Gesichtes) während des Aufenthaltes auf der Erholung, des Bürgers Ukraine bis zu der Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnsitzes. Für die ausländischen Bürger wird die Repatriirung des Körpers bis zu nächst von der Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnsitzes des Flughafens oder der Eisenbahnstation (je nach dem Vorhandensein der regelmäßigen Reiserouten und davon gewährleistet, von welchem Beförderungstyp die Beförderung vom Territorium(Gebiet) Ukraine) erstellt wurde;
Die Repatriirung des Körpers Der versicherten Person(Gesichtes) verwirklicht sich nur laut Vereinbarung mit Dem spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer). Eine notwendige Bedingung für die Organisation der Repatriirung ist das Erhalten von den Verwandten des sterbenden Antrages(Erklärung) der Bestätigung über die Bereitschaft, den Körper Der versicherten Person(Gesichtes) zu ergreifen.
2. 2. 3.5. telefonische Verbindungen Der versicherten Person(Gesichtes) oder die Personen(Gesicht), das seine Interessen, mit Dem spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer) anlässlich der Mitteilung vom Versicherungsfall vorstellt.
2. 2. 4. Die medizinischen Kosten, die werden vom Versicherer bei dem Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles in den Teil der freiwilligen Versicherung der medizinischen Kosten erstattet.
2. 2. 4. 1. Vertragsgemäß kategorie "EKONOM" bei Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles Versicherer erstattet solch Kosten auf:
Dringend (schnell) die ärztliche HIlfe auf dogospital'nom die Etappe, die von der Brigade dem Krankenwagen(Ersten Hilfe) und\oder in der Abteilung der medizinischen Institution(Gründung) (die Übersicht und die Konsultation des medizinischen Personals gewährt ist, dringend labormässig, die Werkzeugforschungen, den Erwerb der Medikamente);
Die dringende Hospitalisierung;
Den medizinischen vom Arzt vorbestimmten Abgang(Pflege), den Erwerb der Medikamente; dabei behält sich der Versicherer vor, die Anstaltsbehandlung Der versicherten Person(Gesichtes) innerhalb der Versicherungssumme (das Limit der Versicherungssumme) zu bezahlen;
Die zeitweilige Versorgung Der versicherten Person(Gesichtes) von den Gegenständen(Fächern) der medizinischen Ausrüstung, den Apparaten und die Hilfsmittel laut Bestimmung des Arztes für die medizinische Beförderung;
Die Kosten auf den Besuch in Die versicherte Person(Gesicht) und die medizinischen Dienstleistungen des Arztes - Spezialisten des engen Profils, wenn es für die Errichtung(Feststellung) der Diagnose oder die Überlassung der qualifizierten Hilfe notwendig ist, die dabei Versicherte Person(Gesicht) hinter der medizinischen Schlussfolgerung ist netransportabel'noj;
Die medizinische Evakuierung Der versicherten Person(Gesichtes) aus der Stelle(Ort) der Entstehung der außergewöhnlichen Umstände vom spezialisierten medizinischen Transport in die medizinische Institution(Gründung) oder zum Arzt, der die adäquate ärztliche HIlfe gewähren kann(darf);
Die Beförderung der Leichname Der versicherten Person(Gesichtes) im Falle ihres Todes während der Reise in die Stelle(Ort), nächst an der Stelle(Ort) ihres ständigen(konstanten) Wohnens oder die Beerdigung.
2. 2. 4. 2. Vertragsgemäß kategorie "Standard" bei Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles Versicherer erstattet Kosten auf:
Dringend (schnell) die ärztliche HIlfe auf dogospital'nom die Etappe, die von der Brigade dem Krankenwagen(Ersten Hilfe) und\oder in der Abteilung der medizinischen Institution(Gründung) (die Übersicht und die Konsultation des medizinischen Personals gewährt ist, dringend labormässig, die Werkzeugforschungen, den Wert(Preis) des Aufenthaltes in der Abteilung der medizinischen Institution(Gründung), den Erwerb der Medikamente);
Die dringende ambulatorische Behandlung auf dogospital'nom die Etappe und\oder unter den Bedingungen der Ambulanz, in der Abteilung des täglichen Krankenhauses der medizinischen Institution(Gründung) (der Besuch des Arztes, die Übersicht und die Konsultation, dringend diagnostisch (labormässig, werkzeug-) die Forschung, ambulatorisch chirurgisch, terapevticheskoe die Behandlung, den Erwerb der Medikamente);
Die dringende Hospitalisierung: dringend diagnostisch (labormässig, werkzeug-) die Forschung, chirurgisch, terapevticheskoe die Behandlung im Krankenhaus, den Dienstleistungen des medizinischen Personals, das vom Arzt den medizinischen Abgang(Pflege) vorbestimmt ist, den Erwerb der Medikamente); dabei behält sich der Versicherer vor, die Anstaltsbehandlung Der versicherten Person(Gesichtes) innerhalb der Versicherungssumme (das Limit der Versicherungssumme zu bezahlen), solange bis der Zustand Der versicherten Person(Gesichtes) wird erlauben(lösen), sie zur Stelle(Ort) ihres ständigen(konstanten) Wohnens zu befördern;
Die Kosten auf den Besuch in Die versicherte Person(Gesicht) und die medizinischen Dienstleistungen des Arztes - der Spezialist des engen Profils, wenn es für die Errichtung(Feststellung) der Diagnose oder die Überlassung der qualifizierten Hilfe notwendig ist, und die dabei Versicherte Person(Gesicht) hinter der medizinischen Schlussfolgerung ist netransportabel'noj;
Dringend stomatologicheskuju die Hilfe bei dem scharfen(heftigen) Zahnschmerzex auf die Summe bis zu 300 (dreihundert) griven;
Den Erwerb der Heilmittel, die vom Arzt vorbestimmt sind, für die Überlassung der dringenden Hilfe auf die Summe, die 300 griven nicht übertritt;
Die Zustellung der Heilmittel, die vom Arzt vorbestimmt sind, für die Überlassung der dringenden Hilfe, in die Stelle(Ort) des Versicherungsfalles, wenn die Heilmittel darf man auf der Stelle(Ort) nicht erwerben;
Die zeitweilige Versorgung Der versicherten Person(Gesichtes) von den Krücken, invalidnymi von den Karren, anderen Gegenständen(Fächern) der medizinischen Ausrüstung, den Apparaten und die Hilfsmittel für die medizinische Beförderung laut Bestimmung des Arztes;
Die medizinische Evakuierung Der versicherten Person(Gesichtes) aus der Stelle(Ort) der Entstehung der außergewöhnlichen Umstände vom spezialisierten medizinischen Transport in die medizinische Institution(Gründung) oder zum Arzt, der die adäquate ärztliche HIlfe gewähren kann(darf);
Die Beförderung der Leichname Der versicherten Person(Gesichtes), die während der Reise starb, zur Stelle(Ort), nächst am besiedelten Punkt ihres ständigen(konstanten) Wohnens oder der Stelle(Ort) ihrer Beerdigung.
Den Beschluss über die Organisation sowohl der Bezahlung der Meditsinsko-Transporthilfe als auch die Weise ihrer Überlassung übernehmen die Ärzte, die vom bevollmächtigten Vertreter den Versicherer (unmittelbar vom Versicherer) vorbestimmt sind.
Den Ersatz der Kosten auf die medizinische Evakuierung, die Beförderung der Leichname Der versicherten Person(Gesichtes) im Falle ihres Todes während der Reise verwirklichen sich nur vorbehaltlich der Organisation solcher Beförderung vom bevollmächtigten Vertreter des Versicherers (unmittelbar vom Versicherer).
2. 2. 4. 3. Vertragsgemäß kategorie "ELIT" bei Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles Versicherer erstattet Kosten auf:
Dringend (schnell) die ärztliche HIlfe auf dogospital'nom die Etappe, die von der Brigade dem Krankenwagen(Ersten Hilfe) und\oder in der Abteilung der medizinischen Institution(Gründung) (die Übersicht und die Konsultation des medizinischen Personals gewährt ist, dringend labormässig, die Werkzeugforschungen, den Wert(Preis) des Aufenthaltes in der Abteilung der medizinischen Institution(Gründung), den Erwerb der Medikamente);
Die dringende ambulatorische Behandlung auf dogospital'nom die Etappe und\oder unter den Bedingungen der Ambulanz, in der Abteilung des täglichen Krankenhauses der medizinischen Institution(Gründung) (der Besuch des Arztes, die Übersicht und die Konsultation, dringend diagnostisch (labormässig, werkzeug-) die Forschung, ambulatorisch chirurgisch, terapevticheskoe die Behandlung, den Erwerb der Medikamente);
Die dringende Hospitalisierung: dringend diagnostisch (labormässig, werkzeug-) die Forschung, chirurgisch, terapevticheskoe die Behandlung im Krankenhaus, der Dienstleistung des medizinischen Personals, der Hoteldienstleistung (der Wert(Preis) des Aufenthaltes in der Kammer(Krankenzimmer) des standardisierten Typs, der Kammer(Krankenzimmer) der intensiven Therapie, reanimatsionnoj der Kammer(Krankenzimmer)), den medizinischen vom Arzt vorbestimmten Abgang(Pflege), den Erwerb der Medikamente); dabei behält sich der Versicherer vor, die Anstaltsbehandlung Der versicherten Person(Gesichtes) innerhalb der Versicherungssumme (das Limit der Versicherungssumme zu bezahlen), solange bis der Zustand Der versicherten Person(Gesichtes) wird erlauben(lösen), sie zur Stelle(Ort) ihres ständigen(konstanten) Wohnens zu befördern;
Die Kosten auf den Besuch in Die versicherte Person(Gesicht) und die medizinischen Dienstleistungen des Arztes - der Spezialist des engen Profils, wenn es für die Errichtung(Feststellung) der Diagnose oder die Überlassung der qualifizierten Hilfe notwendig ist, und die dabei Versicherte Person(Gesicht) hinter der medizinischen Schlussfolgerung ist netransportabel'noj;
Dringend stomatologicheskuju die Hilfe bei dem scharfen(heftigen) Zahnschmerzex auf die Summe bis zu 300 (dreihundert) griven;
- Dringend ginekologicheskuju und akusherskuju die Hilfe rechtzeitig der Schwangerschaft, die 7 (sieben) der Monate(Monde) nicht übertritt;
Den Erwerb der Heilmittel, die vom Arzt vorbestimmt sind, für die Überlassung der dringenden Hilfe auf die Summe, die 300 griven nicht übertritt;
Die Zustellung der Heilmittel, die vom Arzt vorbestimmt sind, für die Überlassung der dringenden Hilfe, in die Stelle(Ort) des Versicherungsfalles, wenn die Heilmittel darf man auf der Stelle(Ort) nicht erwerben;
Die zeitweilige Versorgung Der versicherten Person(Gesichtes) von den Krücken, invalidnymi von den Karren, anderen Gegenständen(Fächern) der medizinischen Ausrüstung, den Apparaten und die Hilfsmittel für die medizinische Beförderung laut Bestimmung des Arztes;
Die medizinische Evakuierung Der versicherten Person(Gesichtes) aus der Stelle(Ort) der Entstehung der außergewöhnlichen Umstände vom spezialisierten medizinischen Transport in die medizinische Institution(Gründung) oder zum Arzt, der die adäquate ärztliche HIlfe gewähren kann(darf);
Die Beförderung der Leichname Der versicherten Person(Gesichtes), die während der Reise starb, zur Stelle(Ort), nächst am besiedelten Punkt ihres ständigen(konstanten) Wohnens oder der Stelle(Ort) ihrer Beerdigung.
Den Ersatz der Kosten auf die medizinische Evakuierung, die Beförderung der Leichname Der versicherten Person(Gesichtes) im Falle ihres Todes während der Reise verwirklichen sich nur vorbehaltlich der Organisation solcher Beförderung vom bevollmächtigten Vertreter des Versicherers (unmittelbar vom Versicherer).
Die Kosten auf den Besuch in Die versicherte Person(Gesicht) einen ihrer nächsten Verwandten, wenn die Hospitalisierung Der versicherten Person(Gesichtes) nicht weniger 10 (desjati) der Tage und Nacht dauert, ihr medizinischer Zustand hinter der medizinischen Schlussfolgerung ist kritisch anerkannt und kein volljährig (deesposobnyh) der Familienangehörigen Der versicherten Person(Gesichtes) begleitet sie während der Reise; der Versicherer erstattet das Fahrgeld eines Menschen zum besiedelten Punkt, in dem Versichert Person(Gesicht) gospitalizirovano (die Art(Gestalt), die Klasse des Transportes, die Reiseroute der bevollmächtigte Vertreter des Versicherers) bestimmt;
Die Kosten auf der Brandwunde, die qualifizierte Begleitung und\oder die Rückkehr zur Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnens der minderjährigen(unmündigen) Kinder, die ohne Überwachung infolge der dringenden Hospitalisierung oder des Todes Der versicherten Person(Gesichtes) während der Reise geblieben haben, wenn Die versicherte Person(Gesicht) ihr einheitlich begleitend war;
Die Kosten auf die medizinische Kontrolle über den Zustand gospitalizirovannogo Der versicherten Person(Gesichtes) und die Information ihrer Familie über den Lauf(Gang) der Erkrankung und die Behandlung.
2. 3. Die Gründe der Absage(Verzichts) in der Versicherungssumme
2 3.1. Der Versicherte erstattet die Kosten, die mit verbunden sind, nicht:
2. Von 3.1.1 Behandlung der chronischen Erkrankungen, der angeborene Abnormitäten (die Mängel der Entwicklung), der Deformationen und der Chromosomverstöße;
2. 3.1 2. novoobrazovanijami;
2. Von 3.1.3 Krankheiten endokrinnoj des Systems;
2. 3.1 4. Von den nervösen Erkrankungen (außer nevritov), den psychischen Erkrankungen, und auch verbunden mit ihnen travmaticheskimi von den Beschädigungen,
2. Von 3.1.5 Geschlechtserkrankungen;
2. Von 3.1.6 Tuberkulose;
Von 2 3.1.7 Krankheiten des Blutes und krovetvornyh der Organe, imunnodefitsitnymi von den Zuständen;
2 3 1.8. epidemicheskimi und pandemicheskimi von den Krankheiten;
2. 3.1.9 von der scharfen(heftigen) und chronischen radialen Krankheit;
2. Von 3.1.10 Schwangerschaft (mit Ausnahme vnematochnoj der Schwangerschaft), den Gattungen(Geschlechtern) nach 28 Wochen der Schwangerschaft, der Unterbrechung der Schwangerschaft;
2. Von 3.1.11. beliebigen Verwirrungen der Gesundheit, den Komplikationen oder den Tod, die wegen der Nichterfüllung der Empfehlungen des behandelnden Arztes, den nebensächlichen Handlungen(Wirkungen) der Medikamente geschehen(gestammt) haben, die zum Arzt, den nebensächlichen Handlungen(Wirkungen) der Nahrungszusätze nicht ernannt waren;
2. Von 3.1.12 Erkrankungen oder die Folgen (die Komplikationen) der Erkrankungen von der Virusleberentzündung;
2. Von 3.1.13 Erkrankungen und die Verwirrungen der Organe des Gehöres;
2. 3.1.14. gribkovymi und dermatologicheskimi von den Krankheiten, einschließlich allegorisch dermatitami, herbeigerufen vom Einfluss der ultravioletten Ausstrahlung, den sonnigen Brandwunden,
Von 2 3.1.15 Ereignissen, die bis zum Anfang des Termines(Frist) der Versicherung und\oder am Territorium(Gebiet) des ständigen(konstanten) Wohnortes entstanden sind, die zu den medizinischen und zusätzlichen Kosten während der Reise gebracht(angeführt) haben;
2. Von 3.1.16 Ereignissen, die nach dem Abschluss(Endung) der Handlung(Wirkung) des Vertrages entstanden sind, und auch jenen, war was nach der Rückkehr Der versicherten Person(Gesichtes) aus der Reise vorhanden;
2. 3.1.17. ambulatorisch oder der Anstaltsbehandlung Der versicherten Person(Gesichtes), wenn letzt sagt sich von der medizinischen Evakuierung zur Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnsitzes los;
2. Von 3.1.18. medizinischen Besichtigungen, die keine Untersuchungen(Folgerungen) des scharfen(heftigen) Schmerzes, der plötzlichen Erkrankung und der körperlichen Beschädigung sind, und auch die Überlassung der Dienstleistungen, die nicht sind begründet notwendig oder dringend vom medizinischen Standpunkt, oder treten in die vom Arzt vorbestimmte Behandlung nicht ein;
2. Von 3.1.19 Dienstleistungen, die man bis zu der Rückkehr aus den Reisen verschieben kann, einschließlich die Durchführung der chirurgischen Operationen, die es in der gegebenen(vorliegenden) Etappe möglich ist, vom Kurs(Studienjahr) der konservativen Behandlung zu ersetzen;
2. Von 3.1.20 Durchführung der prophylaktischen Impfungen, der medizinischen Expertisen und der labormässigen Forschungen, die nicht mit dem Versicherungsfall verbunden sind;
2. Von 3.1.21. allen Arten(Gestalten) der plastischen und kosmetischen Operationen und der Prozeduren, allen Arten(Gestalten) der ortopädischen Versorgung;
2. Von 3.1.22 Überlassung stomatologicheskoj der Hilfe mit Ausnahme der Extrahilfe (die Abnahmen des scharfen(heftigen) Schmerzes), ist die Programme einverstanden Und;
2. 3.1.23. fizioterapevticheskim von der Behandlung und die Behandlung von den nicht traditionellen Methoden;
2. Von 3.1.24 Erwerb und die Reparatur der Hilfsmittel (die Brillen, der Kontaktlinsen, der Hörapparate, der Prothesen, der Messgeräte(Messbestecke) und dgl.m.), dem Erwerb obshcheukrepljajushchih der Präparate, der Mittel der Hygiene, einer Kinderernährung, der Versorgung dozirovannymi von den Inhalationsapparaten für die Abnahme bronhospazma, spejserami, nebulajzerami;
2. Von 3.1.25. künstlicher Befruchtung, der Behandlung der Unfruchtbarkeit, den Maßnahmen(Veranstaltungen) nach der Verhinderung der Schwangerschaft;
2. Von 3.1.26. medizinischen oder zusätzlichen Dienstleistungen oder medikamentoznym von der Versorgung, die die ausreichenden und begründeten Umfänge(Größen) ihrer Bezahlung übertreten;
2. Von 3.1.27. medizinischer Evakuierung oder die Repatriirung, die ohne die Teilnahme des spezialisierten Dienstes des Versicherers ( Versicherers) organisiert ist;
2. Von 3.1.28 Kosten, wenn die Reise mit der Absicht zu bekommen die Behandlung war verwirklicht.
2. 3.2 Versicherern erstatten die Kosten auf die Fortsetzung der Behandlung Der versicherten Person(Gesichtes) nach seiner Rückkehr zur Stelle(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnsitzes nicht.
2. 4. Die Handlungen(Wirkung) Der versicherten Person(Gesichtes) bei dem Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles
2. 4. 1. Im Falle des Eintritts(Angriffs) der Ereignisse, das die Merkmale des Versicherungsfalles hat. Der Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht) oder die Person(Gesicht), die seine Interessen vorstellt) wendet sich an den diensthabenden Administrator der Institution(Gründung), in dem offiziell Die versicherte Person(Gesicht) zeitweilig wohnt.
Der diensthabende Administrator sofort, jederzeit der Tage und Nacht, wird das Ereignis in Den spezialisierten Dienst des Versicherers per das Telefon, das in den Hauptteil des Vertrages erwähnt ist, oder anderer Weise(Gestalt) mitteilen.
2. 4. 2. Im Falle der Abwesenheit der Möglichkeit des Umlaufes(Aufrufs) zum diensthabenden Administrator, der Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht) oder die Person(Gesicht), die seine Interessen) per das Telefon, das in den Hauptteil des Vertrages erwähnt ist, jederzeit der Tage und Nacht vorstellt, wendet sich unmittelbar in Den spezialisierten Dienst des Versicherers (an den Versicherer).
2. 4. 3. Bei dem Umlauf(Aufruf) in Den spezialisierten Dienst des Versicherers (zum Versicherer) muß man die nächste Information mitteilen:
2. 4 3.1 Nachnamen, den Namen Der versicherten Person(Gesichtes);
2. 4. 3 2. Die Lage Der versicherten Person(Gesichtes) und die Nummer(Zimmer) des Kontakttelefones;
2. 4 3.3 Nummern(Zimmer) des Vertrages;
2. 4. 3 4. Die ausführliche Beschreibung des Falls(Zufalls) und der Charakter der notwendigen Hilfe;
2. 4. 3.5 Laufzeiten des Vertrages
Und die Hinweise Des spezialisierten Dienstes des Versicherers ( Versicherers) zu erfüllen
2. 4. 4. Wenn es solche Mitteilung unmöglich ist, aus dem objektiven Grund, zum Erhalten der medizinischen oder zusätzlichen Dienstleistungen zu verwirklichen, muß man es bei der ersten Möglichkeit, nicht später als 24 Stunden machen, kaum werden diese Gründe aufhören, zu gelten(zu handeln). Auf die objektiven Gründe werden in diesem Fall bezogen:
2. 4. 4. 1 Abwesenheit der geltenden(handelnden) Mittel der Verbindung an der Stelle(Ort) des Aufenthaltes des Versichertes (Die versicherte Person(Gesicht));
2. 4. 4. 2. Den bewusstlosen Zustand Der versicherten Person(Gesichtes) (bei der Abwesenheit der Personen(Gesichter), die ihre Interessen) vorstellen könnten(dürften).
2. 4. 5. Im Falle der selbständigen Bezahlung von der Versicherten Person(Gesicht) der gewährten medizinischen oder zusätzlichen Dienstleistungen erstattet der Versicherer, schriftlich begründet und bestätigt von den entsprechenden Dokumenten(Ausweisen), die Kosten, die 50 griven nicht übertreten. Die Kosten, die das erwähnte Limit übertreten. Der Versicherer ist berechtigt, nicht zu erstatten, wenn zu ihm oder mit Dem spezialisierten Dienst des Versicherers die Verwirklichung solcher Kosten nicht vorläufig schriftlich vereinbart war.
2. 4. 6. Im Falle der Nichtbefolgung der Termine(Fristen) der Mitteilung soll der Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) es schriftlich, gemäß Forderung des Versicherers begründen.
2. 5. Die Bedingungen der Verwirklichung der Versicherungssumme
2. 5.1. Falls Die versicherte Person(Gesicht) benutzte die medizinischen oder zusätzlichen Dienstleistungen, die vom spezialisierten Dienst des Versicherers organisiert sind, die Rechnungen(Berechnungen) für die gewährten Dienstleistungen verwirklichen sich ohne Teilnahme Der versicherten Person(Gesichtes).
2. 5 2. Im Falle der selbständigen Bezahlung von der Versicherten Person(Gesicht) der medizinischen oder zusätzlichen Dienstleistungen verwirklicht der Versicherer die Versicherungssumme Der versicherten Person(Gesicht) aufgrund der nächsten Dokumente(Ausweise):
2. 5 2. 1. Anträge(Erklärung) auf das Erhalten der Versicherungssumme hinter der vom Versicherer eingerichteten Form, die werden im Laufe von 15 (fünfzehn) der Tage nach dem Abschluss(Endung) der Behandlung gereicht.
2. 5 2. 2. Die Verträge;
2. 5 2. 3 Auskünfte - Rechnungen aus der medizinischen Institution(Gründung) (auf dem Firmenformular oder mit der entsprechenden Stanze(Stempel)) mit erwähnt: vom Nachnamen des Patienten, der genauen Diagnose, dem Datum des Umlaufes(Aufrufs) hinter der ärztlichen HIlfe, der Dauer der Behandlung, den ausführlichen Daten über die gewährten medizinischen Dienstleistungen, die ernannten medikamentozno-diagnostischen Mittel mit dem Hinweis ihrer Menge(Anzahl) und des Wertes(Preises);
2. 5 2. 4. Der Rezepte, die der versicherten Person(Gesicht) vom behandelnden Arzt ausgeschrieben sind, auf den Erwerb der Medikamente mit dem Hinweis der Bezeichnung(Namens) jedes medizinischen Präparates;
2. 5 2. 5. detalisierte Rechnungen für andere Dienstleistungen mit dem Sperren sie nach den Daten und des Wertes(Preises), der erwähnten Gesamtsumme zur Bezahlung;
2. 5 2. 6. detalisierte Rechnungen für die telefonischen Gespräche, auf die sind die Nummern(Zimmer) der Telefone, das Datum, die Zeit und der Wert(Preis) jedes Gespräches erwähnt;
2. 5 2. 7 Dokumente(Ausweise), die die Tatsache der Bezahlung für die Medikamente, die gewährten medizinischen und übrigen Dienstleistungen (die Kassendokumente(Kassenausweise), die Warenschecks) bestätigen;
2. 5 2. 8 Dokumente(Ausweis), der die Persönlichkeit, und der Auskunft(Bescheinigung) über die Aneignung identifikatsionnogo der Nummer(Zimmers) beglaubt.
2. 5.3. Unter Berücksichtigung der Umstände des stattfindenden Ereignisses, ist der Versicherer berechtigt, die zusätzlichen Dokumente(Ausweise) zu fordern, die die Tatsache des Eintritts(Angriffs) des Versicherungsfalles, die Umstände seines Eintritts(Angriffs), den Umfang(Größe) der Kosten und die Ausführung(Erfüllung) vom Versicherte der Vertragsbedingungen bestätigen.
3. Die Bedingungen DER FREIWILLIGEN Versicherung
VON den Unfällen WÄHREND der Reise
3.1. Das Objekt der Versicherung
Ein Objekt der Versicherung sind die Eigentumsinteressen, die der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine, die mit dem Leben und der Gesundheit der versicherten Person(Gesichtes) verbunden ist, nicht widersprechen.
3. 2. Vygodopriobretatelem ist der Erbe ( Erbe) laut der geltenden(handelnden) Gesetzgebung.
3.3. Die Versicherungsfälle
3.3.1. Der Unfall nehmen plötzlich zufällig, kurzzeitig (beschränkt in die Zeit), nicht absichtlich und unabhängiges vom Willen Der versicherten Person(Gesichtes) das Ereignis an, das auch infolge dessen tatsächlich stattfand es hat die Verwirrung der Gesundheit Der versicherten Person(Gesichtes) oder sein Tod, angebrochen und zwar: die Verletzungen; die Wunden von kalt und der Schußwaffe; der Verlust des Organes (-îâ), die Quetschung; obmorozhenija; ozheg (außer sonnig); die scharfe(heftige) Vergiftung, das fordert die Anstaltsbehandlung: von den chemischen Stoffen(Materien), dem Medikament, das von den Pflanzen vergiftet, den minderwertigen Lebensmitteln; utoplenie, anafilaktichesky den Schock; asfiksija infolge des Treffens der nebensächlichen(fremden) Gegenstände(Fächer) oder der Flüssigkeiten in die oberen Atmungswege; die Bisse: der Schlangen, die die Insekte vergiften, entsefalitnyh der Zange; die Niederlage vom Blitz oder den Strom
3.3. 2. Die Versicherungsfälle sind:
3.3. 2. 1. zeitweilige Verwirrungen der Gesundheit Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls;
3.3. 2. 2. Die Errichtung(Feststellung) Der versicherten Person(Gesicht) der primären Invalidität infolge des Unfalls;
3.3. 2. 3 Tode Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls.
3. 4. Die Ausnahmen von den Versicherungsfällen
3. 4. 1. Die Erkrankungen Der versicherten Person(Gesichtes) (mit Ausnahme stolbnjaka, der Tollwut, kleshchevogo entsefalita und anderer Krankheiten, die werden durch die Bisse der Tiere und der Insekte) übergeben.
3.5. Die Handlungen(Wirkung) Der versicherten Person(Gesichtes) bei dem Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles
3.5.1. Bei dem Eintritt(Angriff) des Ereignisses, das die Merkmale des Versicherungsfalles hat. Der Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht), die Person(Gesicht), die seine Interessen vorstellt) ist verpflichtet, das dem Versicherer im Laufe von 15 (fünfzehn) der Tage nach seinem Eintritt(Angriff), im Falle der Nichtbefolgung der Termine(Fristen) der Mitteilung mitzuteilen, es schriftlich zu begründen.
3.5.2 Der Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) ist verpflichtet, dem Versicherer im Laufe von 15 (fünfzehn) der Tage nach dem Abschluss(Endung) der Behandlung alle notwendigen Dokumente(Ausweise) für die Annahme des Beschlusses bezüglich der Verwirklichung der Versicherungssumme zu reichen
3.6. Die Bedingungen der Verwirklichung der Versicherungssumme
3.6.1. Der Versicherte beschließt über die Versicherungssumme aufgrund der nächsten Dokumente(Ausweise):
3.6.1.1. Die Anträge(Erklärungen) auf das Erhalten der Versicherungssumme hinter der vom Versicherte eingerichteten Form;
3.6.1. 2. Die Verträge;
3.6.1.3. Des Dokumentes(Ausweises), der die Persönlichkeit beglaubt und bestätigt das Recht auf das Erhalten der Versicherungssumme;
3.6.1. 4. Die Auskünfte(Bescheinigung) über die Aneignung identifikatsionnogo der Nummer(Zimmers);
3.6.1.5. Die Auskünfte(Bescheinigung) über den Eintritt(Angriff) des Unfalls;
3.6.1.6. Die Ergebnisse der Analyse auf den Inhalt(Erhaltung) etanola im Blut (moche) Der versicherten Person(Gesichtes);
Bei der zeitweiligen Verwirrung der Gesundheit Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls:
3.6.1.7. Die Auskünfte(Bescheinigung) aus der medizinischen Institution(Gründung) mit dem Hinweis des Nachnamens Der versicherten Person(Gesichtes), der Diagnose, des Datums des Umlaufes(Aufrufs) und der Dauer der Behandlung, der versicherten Unterschrift, der Presse(Druck) der verantwortlichen Person(Gesichtes) (der behandelnde Arzt) und der Stanze(Stempel) der medizinischen Institution(Gründung);
Im Falle der Errichtung(Feststellung) Der versicherten Person(Gesicht) der primären Invalidität infolge des Unfalls:
3.6.1.8. Die Schlüsse(Haft) der vrachebno-beratenden Kommission (VKK) über die Errichtung(Feststellung) der primären Invalidität Der versicherten Person(Gesicht) infolge des Unfalls;
3.6.1.9. Die Schlüsse(Haft) der mediko-sozialen Expertenkommission (MOK) über die Errichtung(Feststellung) der primären Invalidität Der versicherten Person(Gesicht) infolge des Unfalls;
Im Falle des Todes Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls:
3.6.1.10 Die Zeugnisse vom Tod;
3.6.1.11. Die Schlüsse(Haft) der verantwortlichen Institution(Gründung), der die Tatsache des Todes Der versicherten Person(Gesichtes) infolge des Unfalls bestätigt;
3.6.1.12. Die Zeugnisse vom Recht auf das Erbe;
3.6.1.13. Andere Dokumente(Ausweise) gemäß Forderung des Versicherers.
3.6. 2. Der Versicherer verwirklicht die Versicherungssumme dem Versicherte der/versicherten Person / Vygodopriobretatelju;
3.6. 2. 1. bei der zeitweiligen Verwirrung der Gesundheit Der versicherten Person(Gesichtes) - nach “ der Tabelle der Versicherungssummen » (die Ergänzung ¹ 2 zu “ den Regeln der freiwilligen Unfallversicherung ”);
3.6. 2. 2. Im Falle der Errichtung(Feststellung) der primären Invalidität;
I der Gruppe - 100 % der Versicherungssumme;
II Gruppen - 80 % der Versicherungssumme;
III Gruppen - 60 % der Versicherungssumme;
3.6. 2. 3. im Falle des Todes Der versicherten Person(Gesichtes)-100 % der Versicherungssumme - Vygodopriobretatelju.
4. DIE ALLGEMEINEN Bedingungen
4. 1. Den Termin(Frist) und die Stelle(Ort) der Handlung(Wirkung) des Vertrages
4. 1.1. Der Vertrag gilt(handelt) am Territorium(Gebiet), das in den Hauptteil des Vertrages erwähnt ist, mit Ausnahme, des Territoriums(Gebiets) des besiedelten Punktes - die Stellen(Ort) des ständigen(konstanten) Wohnens (die Ausbildung, der Arbeit) Der versicherten Person(Gesichtes).
4. 1 2. Der Versicherungsschutz(Versicherungsverteidigung) fängt nach der Siedlung (die Registrierung) Der versicherten Person(Gesichtes) in die Institution(Gründung), aber nicht früher als Moment der Bezahlung der Versicherungszahlung an.
4. 1.3 Versicherungsschutz(Versicherungsverteidigung) wird am Tag der Abfahrt(Ausreise) Der versicherten Person(Gesichtes) aus der Institution(Gründung) beendet, oder um 24 Uhr nach der Kiewzeit des Tages, der wie den Abschluss(Endung) der Handlung(Wirkung) des Vertrages (nach dem Datum erwähnt ist, die früher) gekommen ist.
4. 2. Die Rechte und die Pflichten der Seiten und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder die unpassende Ausführung(Erfüllung) der Vertragsbedingungen
4. 2. 1. Der Versicherer ist verpflichtet;
4. 2. 1.1. den Versicherte in die Vertragsbedingungen und die Regeln einzuführen;
4. 2. 1 2. Während zwei Werktage, kaum wird es über den Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles bekannt sein, die Maße(Maßnahme) bezüglich der Erledigung aller notwendigen Dokumente(Ausweise) für die termingemäße Verwirklichung der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze) zu übernehmen;
4. 2. 1.3. bei dem Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles die Versicherungssumme (die Auszahlung des Versicherungsersatzes) rechtzeitig, vorgesehen von der Abteilung(Teil) 4 3. vorliegender(echter) Verträge zu verwirklichen;
4. 2. 1 4. Für die unzeitige Verwirklichung der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze), dem Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) die Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % von der Summe auszuzahlen, die der Auszahlung, für jeden Tag des Versäumnisses unterliegt, aber es ist nicht mehr(nicht größer) 10 % von der Summe der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze);
4. 2. 1.5. die Nachrichten über den Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)), mit Ausnahme der Fälle(Zufälle), die von der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine vorgesehen sind, nicht auszuplaudern
4. 2. 2. Der Versicherer ist berechtigt:
4. 2. 2. 1. der Versicherungssumme (der Versicherungsersatz) für die Fälle(Zufälle), die vom vorliegenden(echten) Vertrag und der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine vorgesehen sind, abzusagen;
4. 2. 2 2. die Information, die vom Versicherte für den Schluss(Haft) die Verträge gewährt ist, zu prüfen;
4. 2. 2. 3. die Anfragen in die kompetenten Organe bezüglich der Information, die für die Klärung der Umstände des Eintritts(Angriffs) des Versicherungsfalles notwendig ist, zu reichen;
4 2.2 4. im Falle des Verstoßes vom Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) der Vertragsbedingungen
Die vorfristige Unterbrechung der Handlung(Wirkung) des Vertrages zu fordern;
4. 2. 2. 5. im Falle der Notwendigkeit die medizinische Kommission für die Überprüfung Der versicherten Person(Gesichtes), und auch andere Expertise bezüglich des Versicherungsereignisses zu ernennen;
4. 2. 2 6. die Lichtbildaufnahme, audio sowohl die Videoaufzeichnung der Ereignisse als auch der Gespräche, die mit der Ausführung(Erfüllung) von den Seiten der Bedingungen des vorliegenden(echten) Vertrages verbunden sind, zu verwirklichen;
4. 2. 2. 7. einen beliebigen Folgeschaden Der versicherten Person(Gesichtes) nicht zu erstatten
4. 2. 3. Der Versicherte ist verpflichtet:
4. 2. 3.1. bei dem Schluss(Haft) des Vertrages zugunsten Der versicherten Person(Gesichtes) - ihn in die Bedingungen der Versicherung einzuführen;
4. 2. 3 2. Rechtzeitig die Versicherungszahlung zu bezahlen;
4 2.3.3. bei dem Schluss(Haft) des Vertrages, dem Versicherer die Information über alle ihm bekannten Umstände zu gewähren, die die wichtige Bedeutung für die Einschätzung des Versicherungsrisikos haben, und und weiter über eine beliebige Veränderung des Versicherungsrisikos zu informieren;
4. 2. 3 4. Bei dem Schluss(Haft) des Vertrages dem Versicherer andere Verträge der Versicherung, die bezüglich des Objektes der Versicherung abgeschlossen sind, mitzuteilen;
4. 2. 3.5., den Eintritt(Angriff) des Ereignisses mitzuteilen, das die Merkmale versicherungs-hat, und die Hinweise Des spezialisierten Dienstes des Versicherers ( Versicherers) über die Ordnung des Erhaltens medizinischer oder anderen Dienstleistungen zu erfüllen;
4. 2. 3.6. dem Versicherer alle notwendigen Dokumente(Ausweise) und die Information über den Versicherungsfall für die Annahme des Beschlusses über die Verwirklichung der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze) zu gewähren;
4. 2. 3.7. gemäß Forderung des Versicherers, die Tatsache der Eintritte(Angriffe) des Versicherungsfalles, die Unmöglichkeit der Errichtung(Feststellung) der Verbindung mit Dem spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer) zu beweisen, die Notwendigkeit oder der Umfang(Größe) der verwirklichten Kosten zu rechtfertigen;
4. 2. 3.8., dem Versicherer, in den Grenzen der tatsächlichen Kosten, das Recht der Forderung auf den Schadensersatz zu übergeben, das der Versicherte zur Person(Gesicht), die für den verursachten Schaden verantwortlich ist, hat.
4. 2. 4. Der Versicherte ist berechtigt:
4. 2. 4. 1. im Falle des Eintritts(Angriffs) des Versicherungsfalles die Versicherungssumme (der Versicherungsersatz) in Höhe von und die Ordnung, die von der Abteilung(Teil) 4 3., zu bekommen gegeben(vorliegend) Vertrag eingerichtet ist;
4. 2. 4. 2. In der gerichtlichen Ordnung die Absage(Verzicht) des Versicherers in der Versicherungssumme (der Versicherungsersatz) zu appelieren;
4. 2. 4. 3. an sich Den spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer) hinter den Hinweisen über die Ordnung des Erhaltens der notwendigen Hilfe zu wenden;
4. 2. 4. 4. Im Falle des Verstoßes vom Versicherer der Vertragsbedingungen die vorfristige Unterbrechung der Handlung(Wirkung) des Vertrages zu fordern;
4. 2. 4. 5. bei dem Verlust des vorliegenden(echten) Vertrages, das Duplikat des Vertrages aufgrund des schriftlichen Antrages(Erklärung) (das nochmalige Duplikat zu bekommen wird) nicht ausgestellt.
4. 2. 5. Für die Nichterfüllung oder die unpassende Ausführung(Erfüllung) der Vertragsbedingungen der Seite haften laut der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine.
4. 3. Die allgemeinen Bedingungen der Verwirklichung der Versicherungssumme
4. 3.1. Der Beschluss über die Versicherungssumme oder die Absage(Verzicht) in der Auszahlung wird vom Versicherer im Laufe von 10 (desjati) der Werktage ab dem Tag des Erhaltens vom Versicherer aller notwendigen Dokumente(Ausweise), die in Ordnung gewährt sind, vorgesehen von den Bedingungen nach der konkreten Art(Gestalt) der Versicherung übernommen.
4 3 2. Alle Dokumente(Ausweise), die dem Versicherer gewährt werden, sollen deutlich(wählerisch) sein
Sind geschrieben oder sind auf den Formularen gedruckt(getippt) und die entsprechenden Pressen(Druck) und die Unterschriften zu haben, und auch die Bezeichnung(Namen), die Adresse und das Kontakttelefon der Organisation, die das Dokument(Ausweis) ausgestellt hat.
4. 3.3. Alle Dokumente(Ausweise) werden dem Versicherer in der Form des echten(originellen) oder notariell beglaubten Exemplares, oder der einfachen Kopie vorbehaltlich der Überlassung der Möglichkeit der Verifizierung dieser Kopie mit dem echten(originellen) Exemplar des Dokumentes(Ausweises) gewährt.
4. 3 4. Die Dokumente(Ausweise) werden dem offiziellen Vertreter des Versicherers oder unmittelbar dem Versicherer an die Adresse, erwähnt in den Hauptteil des Vertrages gewährt.
4. 3.5. Bei Vorhandensein von den Gründen(Gründungen) für den Zweifel an der Begründetheit (die Gesetzlichkeit) der Versicherungssumme kann(darf) der Versicherer die Beschlüsse über die Auszahlung bis zu dem Erhalten der Bestätigung oder der Gegenerklärung dieser Gründe befristet nicht mehr(größer) 45 (vierzig fünf) der Werktage verschieben.
4. 3.6. Der Versicherer verwirklicht die Versicherungssumme im Laufe von 5 (fünf) der Banktage nach der Annahme des Beschlusses über die Versicherungssumme (der Versicherungsersatz).
4. 3.7. Über die Absage(Verzicht) in der Versicherungssumme (der Versicherungsersatz) oder die Annahme des Beschlusses über den Aufschub der Auszahlung teilt der Versicherer schriftlich der Versicherten Person(Gesicht) im Laufe von 5 (fünf) der Werktage mit der Darlegung der Motivation des übernommenen Beschlusses oder die Begründung der Gründe der Absage(Verzichts) mit.
4. 3.8. Die Summe der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze) kann(darf) nicht, der Versicherungssumme, die nach der konkreten Art(Gestalt) der Versicherung eingerichtet ist, übertreten.
4. 3.9 Versicherungssummen verringern sich nach der konkreten Art(Gestalt) der Versicherung auf die Summe der vom Versicherer verwirklichten Versicherungssumme (die Versicherungsersätze). Die Summe aller Versicherungssummen kann(darf) nicht die Versicherungssummen übertreten, deren Umfänge(Größen) in den Hauptteil des Vertrages im Einzelnen nach jeder Art(Gestalt) der Versicherung erwähnt sind.
4. 4. Die allgemeinen Gründe der Absage(Verzichts) in der Versicherungssumme
4. 4. 1 Grund(Gründung) für die Absage(Verzicht) vom Versicherer in der Verwirklichung der Versicherungssumme sind:
4. 4. 1.1. beabsichtigte Handlungen(Wirkung) oder die Untätigkeit des Versichertes (Die versicherte Person(Gesicht)), gerichtet auf den Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles, außer den Handlungen(Wirkungen), die im Zustand der notwendigen Verteidigung (ohne die Überschreitung seiner Grenzen) oder bezüglich des Schutzes(Verteidigung) des Eigentumes vollkommen sind, den Leben, der Gesundheit, der Ehre, der Würde(Wertes) und der geschäftlichen Reputation. Die Qualifikation der Handlungen(Wirkungen) Der versicherten Person(Gesichtes) wird entsprechend der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine aufgestellt(eingeführt);
4. 4. 1 2. Die Überlassung vom Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) der wissentlich nicht wahren Nachrichten über das Objekt der Versicherung oder über die Tatsache des Eintritts(Angriffs) des Versicherungsfalles,
4. 4. 1.3 Bildungen(Schaffung) dem Versicherer der Hindernise in der Bestimmung der Umstände, des Charakteres und des Umfanges(Größe) des Schadens;
4. 4. 1 4. Nicht die Mitteilung oder die unzeitige Mitteilung Dem spezialisierten Dienst des Versicherers (der Versicherer) über den Eintritt(Angriff) des Versicherungsfalles ohne triftige Gründe oder die unzeitige Überlassung der Dokumente(Ausweise) dem Versicherer für das Erhalten der Versicherungssumme (die Versicherungsersätze),
4. 4. 1.5 Nichterfüllungen vom Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) seiner(ihrer) Pflichten vertragsgemäß;
4. 4. 1.6 Nichterfüllungen oder die Verstöße der Hinweise Des spezialisierten Dienstes des Versicherers ( Versicherers);
4. 4. 17 Erhalten vom Versicherte (Die versicherte Person(Gesicht)) des vollen Schadensersatzes im Namen, schuldig in sein Zufügen;
4. 4. 1.8 Absagen(Verzicht) des Versichertes von der Überprüfung oder die Expertise, die zum Versicherer mit dem Ziel der Bestätigung der Tatsache und der Umstände die Eintritte(Angriff) des Versicherungsfalles und des Umfanges(Größe) der Kosten ernannt ist;
4. 4. 1.9 andere Fälle(Zufälle), die von der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine vorgesehen sind.
4. 4. 2. Nicht gestehen Versicherungsfälle des Ereignisses, d sind gekommen infolge:
4. 4. 2. 1. Kriege (erklärt oder nicht erklärt), kampf-oder der Kriegsoperationen, der bürgerlichen Aufregungen, der Streike oder der ausserordentlichen Lage, der Handlung(Wirkung) des nuklearen Zwischenfalles oder der ionisierenden Ausstrahlung;
4. 4. 2. 2. soversheny des Selbstmordes oder des Anschlages auf den Selbstmord von der Versicherten Person(Gesicht) (mit Ausnahme der Fälle(Zufälle), wenn Die versicherte Person(Gesicht) war zu solchem dem Zustand von den illegalen Handlungen(Wirkungen) der dritten Personen) gebracht(angeführt);
4. 4. 2. 3. postupkov Der versicherten Person(Gesichtes) bei der Verwirklichung oder dem Versuch der Verwirklichung von ihm der illegalen Handlungen(Wirkungen), die sich im geraden(direkten) kausalen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall befinden, die von den kompetenten Organen eingerichtet ist;
4. 4. 2. 4. podverganie Der versicherten Person(Gesichtes) dem ungerechtfertigten Risiko, der bewussten Gefahr (mit Ausnahme des Rettens des Lebens),
4. 4. 2. 5. Gebräuche des Alkoholes, narkotisch und toksichnyh der Stoffe(Materien);
4. 4. 2. 6. Ausführungen(Erfüllung) von der Versicherten Person(Gesicht) jeder Art der gefährlichen Arbeit, des Unterrichts vom professionellen oder liebhaberischen Sport, der Alpinistik, der Unterwasserfahrt, der Speläologie, den Sprüngen in das Wasser, beliebigen Formen der Flüge, den Wintersportarten, infolge der Teilnahme an den Wettbewerben, die Autorennen, wenn das zusätzliche Risiko war von der zusätzlichen Versicherungszahlung nicht bezahlt.
4. 5. Die Ordnung der Veränderung und die Unterbrechung der Handlung(Wirkung) des Vertrages
4. 5.1. Die Veränderungen werden zum Vertrag nach der Vereinbarung der Seiten aufgrund des Antrages(Erklärung) einen der Seiten beigetragen und werden vom schriftlich abgesonderten Dokument(Ausweis) mit den Unterschriften beider Seiten aufgemacht, der ab der Unterzeichnung ein untrennbarer Bestandteil des vorliegenden(echten) Vertrages ist.
4. 5 2. Vertrag einstellt sein(ihr) Handlung(Wirkung) nach Einverständnis der Seiten, und auch im Falle:
4. 5 2. 1. Abschlüsse(Endung) der Laufzeit;
4. 5 2. 2. Die Ausführungen(Erfüllung) vom Versicherer der Verpflichtungen vor Der versicherten Person(Gesicht) im vollen Umfang;
4. 5 2. 3. in anderen Fällen, vorgesehen von der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine.
4. 5 2. 4 Handlungen(Wirkung) des Vertrages können(dürfen) vorfristig, gemäß Forderung des Versicherers oder des Versichertes eingestellt sein.
4 5.3 Versicherern oder der Versicherte sind verpflichtet, anderer Seite seine(ihre) Absicht mitzuteilen, sich vom Vertrag nicht später, als für 5 (fünf) der Kalendertage bis zu dem Tag der Unterbrechung des Vertrages loszusagen.
4. 5 4. Wenn sich der Versicherte vom Vertrag bis zum Anfang der Handlung(Wirkung) des Versicherungsschutzes(Versicherungsverteidigung) losgesagt hat. Der Versicherer gibt dem Versicherte die sie bezahlte Versicherungszahlung zurück und ist auf die Subtraktion der normativen Kosten auf die Führung der Sache(Dinges) in Höhe von, erwähnt in die entsprechenden Regeln berechtigt.
4. 5.5. Wenn sich der Versicherte vom Vertrag losgesagt hat. Der Versicherer gibt ihm die Versicherungszahlungen im Laufe zurück, der bis zu dem Abschluss(Endung) der Laufzeit des Vertrages, mit der Subtraktion der normativen Kosten auf die Führung der Sache(Dinges) in Höhe von, erwähnt in die entsprechenden Regeln, und der verwirklichten vom Versicherer tatsächlich Versicherungssummen geblieben hat.
Wenn die Absage(Verzicht) des Versichertes vom Vertrag mit dem Verstoß der Vertragsbedingungen vom Versicherer bedingt ist, gibt der Versicherer dem Versicherte die sie bezahlten Versicherungszahlungen vollständig zurück.
4. 5.6. Wenn sich der Versicherer vom Vertrag losgesagt hat. Der Versicherer gibt dem Versicherte die sie bezahlten Versicherungszahlungen vollständig zurück.
Wenn die Absage(Verzicht) des Versicherers vom Vertrag mit der Nichterfüllung vom Versicherte der Bedingungen bedingt ist
Die Verträge, gibt der Versicherer dem Versicherte die Versicherungszahlungen im Laufe zurück, der bis zu dem Abschluss(Endung) der Laufzeit des Vertrages mit der Subtraktion der normativen Kosten auf die Führung der Sache(Dinges) in Höhe von, erwähnt in die entsprechenden Regeln, und der verwirklichten vom Versicherer tatsächlich Versicherungssummen geblieben hat.
4. 6. Die Ordnung des Beschlusses der Streite
4. 6.1. Die Streite, die vom abgegebenen(vermieteten) Vertrag verbunden sind, werden auf dem Verhandlungsweg entschieden.
4. 6 2. Wenn die Seiten während der Verhandlungen zum Abkommen(Einverständnis) nicht angekommen sind, verwirklicht sich der Beschluss der Streite in Ordnung, vorgesehen von der geltenden(handelnden) Gesetzgebung Ukraine.
5. ANDERE Bedingungen
5.1. Die Vertragsbedingungen sind auf den ukrainischen und russischen Sprachen(Zungen) dargelegt.
5. 2. Bei der Entdeckung der Divergenzen(Verschiedenheiten) die Priorität haben die Bedingungen, die auf der ukrainischen Sprache(Zunge) dargelegt sind.