Grenzformalitäten
GRENZKONTROLLE
Für die Einreise in die Ukraine ist ein gültiges ukrainisches Visum erforderlich. Bisher ist es unmöglich, an der Grenze ein Visum zu erhalten, daher ist es notwendig, dass Sie es bei Ihrer Ankunft in der Ukraine im Reisepass haben. Informationen zu den ukrainischen Visabestimmungen finden Sie auf unserer Visa-Informationsseite .
Nach Vorlage Ihres Reisepasses mit Visum bei einem Grenzkontrollbeamten erhalten Sie eine Einwanderungskarte – eine Genehmigung für den vorübergehenden Aufenthalt im Land. Auf dieser Karte sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Passnummer, voraussichtliche Aufenthaltsdauer in der Ukraine usw. gespeichert. Ihr Reisepass wird direkt an der Grenze registriert, eine weitere Registrierung ist bei einem Aufenthalt in der Ukraine nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung von OVIR-Pässen (Polizeipässen) auf dem Territorium der Ukraine im Jahr 2001 annulliert wurde.
Bitte bewahren Sie die Einwanderungskarte auf, die Sie erhalten haben. Möglicherweise benötigen Sie es bei Reisen in der Ukraine und bei der Abreise. Die Karte ist mit diversen Anzeigen überladen und sieht vielleicht wie unwichtiges Papier aus, ist es aber nicht.
Sie werden außerdem gebeten, eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen, deren Kosten etwa 0,5 USD pro Aufenthaltstag im Land betragen. Ukrmedstrakh – Staatliche Krankenversicherungsgesellschaft, bietet diese Policen an. Falls Ihre Versicherungsgesellschaft eine Kooperationsvereinbarung mit Ukrmedstrakh hat, müssen Sie die Versicherung nicht an der Grenze abschließen.
ZOLLKONTROLLE
Dies ist die nächste und letzte Formalität, die Sie erledigen müssen. Bitte lesen Sie die folgenden Regeln, um mögliche Probleme bei der Abreise zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Bedarf das Zollerklärungsformular ausfüllen und aufbewahren.
Es ist erlaubt, in die Ukraine einzuführen:
- Bargeld und Reiseschecks im Gesamtwert von bis zu 10.000 USD.
Wenn Sie Geld mit sich führen, das 1.000 US-Dollar übersteigt, sollte dies schriftlich erklärt werden.
-Bankmetalle, deren Gesamtgewicht bis zu 100 Gramm pro Person beträgt, unabhängig vom Alter. Zu deklarieren.
-Schecks, ausgestellt von ausländischen Banken und Nichtbankorganisationen, im Wert von bis zu 50.000 USD (oder dem Gegenwert in einer anderen Währung). Zu deklarieren.
-Im Gepäck:
Alkohol: 1 Liter Wein, 2 Liter Bier, 2 Liter starke Getränke (Whisky, Wodka usw.)
Tabak: 200 Zigaretten oder 200 Gramm Tabak
Lebensmittel, deren Gesamtkosten unter 50 Euro liegen
Waren, deren Kosten unter 200 Euro liegen und deren Gewicht weniger als 50 kg beträgt
Für den Transport größerer Beträge in Bargeld, Schecks und Bankmetallen ist eine besondere Genehmigung der Nationalbank der Ukraine erforderlich (Formular Nr. 5).
Bei größeren Warenmengen und -gewichten fallen Zoll- und andere Gebühren an.
Siehe unten:
Waren, die mehr als 50 kg, aber weniger als 100 kg wiegen und deren Kosten weniger als 1.000 Euro betragen, unterliegen der Zollsteuer von 20 %, der Mehrwertsteuer von 20 % und einer Produktsteuer, die je nach Warengruppe unterschiedlich ist.
Waren mit einem Gewicht von mehr als 100 kg und einem Wert von mehr als 1.000 Euro unterliegen der Gewerbesteuer.
Einschränkungen und Verbote:
Verbotene Gegenstände sind radioaktive, chemische oder andere schädliche Stoffe; Pornographie; alle gedruckten, aufgezeichneten Materialien, die Krieg, Gewalt, Rasse, ethnische oder religiöse Diskriminierung populär machen; anti-Constitutional propaganda.
Für das Tragen von Waffen jeglicher Art gelten Einschränkungen und es sind besondere Genehmigungen erforderlich. Tiere; Radioelektrische und Hochfrequenzgeräte; Medikamente (wenn die Menge 5 Packungen oder die Menge übersteigt, die für einen verschriebenen Behandlungszyklus erforderlich ist); narkotische und psychotrope Substanzen; Geräte zum Opium- und Haschischrauchen.
Stellen Sie sicher, dass Sie das Formular „Eingangszollanmeldung“ ausfüllen, um wertvolle Gegenstände, die Sie in die Ukraine mitbringen, anzumelden: Geld, Reiseschecks, teure Ausrüstung, Schmuck usw.
Nachdem Sie es einem Zollbeamten vorgelegt haben, bewahren Sie es zusammen mit anderen Dokumenten auf. Möglicherweise benötigen Sie dieses Papier, wenn Sie das Land verlassen, da der Export von Wertgegenständen in der Ukraine begrenzt ist und der Zollsteuer unterliegt. Beträge über 1.000 USD können nur mit NBU-Genehmigungsschreiben ausgeführt werden, es sei denn, in Ihrem Einreiseerklärungsformular steht, dass Sie einen größeren Betrag in das Land mitgebracht haben.
Wenn Sie die Ukraine verlassen, müssen Sie die Ausreisezollerklärung ausfüllen, um die Wertsachen aufzulisten, die Sie aus dem Land mitbringen. Bitte beachten Sie, dass für Wertgegenstände, die nicht in der Einreiseerklärung enthalten sind, Zollsteuern und -gebühren anfallen. Im Folgenden finden Sie Dinge, die Sie beim Verlassen der Ukraine beachten sollten.
Es ist erlaubt, aus der Ukraine auszuführen:
- Bargeld und Reiseschecks im Gesamtwert von bis zu 10.000 USD, die in die Ukraine mitgeführt werden.
Wenn Sie einen Betrag von mehr als 1.000 US-Dollar abheben, sollten Sie dies schriftlich angeben. Sie darf jedoch den Betrag, den Sie in das Land mitgeführt haben, nicht überschreiten.
-Ukrainisches Bargeld bis zu 10.000 UAH. Zu deklarieren.
-Gedenkmünzen aus Gold und Silber, deren Nennwert in UAH angegeben ist und 5.000 UAH nicht überschreitet. Zu deklarieren.
-Bankmetalle, deren Gesamtgewicht bis zu 100 Gramm pro Person beträgt, unabhängig vom Alter der Person. Zu deklarieren.
- Von ausländischen Banken und Nichtbankorganisationen ausgestellte Schecks im Wert von bis zu 50.000 USD (oder dem Gegenwert in einer anderen Währung), die in die Ukraine eingeführt wurden (sollten auf Ihrer Einreiseerklärung stehen). Zu deklarieren.
Für die Auszahlung größerer Beträge in Bargeld, Schecks und Bankmetallen ist eine besondere Genehmigung der Nationalbank der Ukraine erforderlich (Formular Nr. 3).
Waren, die mehr als 100.000 Euro kosten, gelten als kommerzielle Einfuhr und werden zum Handelssatz besteuert.
Einschränkungen und Verbote:
Verbotene Gegenstände sind radioaktive, chemische oder andere schädliche Stoffe; Edelmetalle, Steine und kulturelle Wertgegenstände, die zweckentfremdet eingeführt werden; Industrieausrüstung und deren Ersatzteile; sowie einige Produkte, deren Liste sich ständig ändert.
Für den Umgang mit Waffen jeglicher Art gelten Einschränkungen und es sind besondere Genehmigungen erforderlich. Tiere; Medikamente (wenn die Menge 5 Packungen oder die Menge übersteigt, die für einen verschriebenen Behandlungszyklus erforderlich ist); narkotische und psychotrope Substanzen; Geräte zum Opium- und Haschischrauchen; wertvolle Kunstwerke wie Originalgemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Münzen usw.
Um Probleme beim Export von Kunstwerken aus der Ukraine zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Lizenz für den Export Ihres Kaufs einzuholen (leicht zu bekommen).